Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Amélie Putzar Kommunikationsdesign (im Folgenden nur „AP“) erbringt Designleistungen gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (im Folgenden nur „Auftraggeber“). Leistungen gegenüber Verbrauchern sind im Einzelfall möglich, jedoch nicht Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn es sich bei Ihnen um einen Verbraucher handelt, teilen Sie dies AP bitte bei Ihrer Anfrage mit, so dass AP Ihnen vor Vertragsschluss gesonderte AGB einschließlich der erforderlichen Verbraucherinformationen und Belehrungen zukommen lassen kann.

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen AP und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
1.2. Die Geschäftsbedingungen werden von AP auf ihrer Website amelieputzar.de zum Download/Ausdruck bereit gehalten. Sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich widerspricht.

2. Kostenvoranschlag

2.1. AP wird dem Auftraggeber üblicherweise vor Erteilung des Gestaltungsauftrags ein Angebot (Kostenvoranschlag) erstellen, das die für die Zwecke des Auftraggebers erforderliche Arbeiten und den voraussichtlichen Zeitaufwand schätzt.
2.2 AP übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Die Anzeigepflicht von AP und das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach Maßgabe des § 650 BGB bleiben unberührt.

3. Gestaltungsauftrag

3.1 Der Auftraggeber erteilt AP auf der Grundlage des Kostenvoranschlags einen schriftlichen Gestaltungsauftrag. Dieser bestimmt insbesondere den Leistungsumfang, den anvisierten Zeitraum der Fertigstellung, den Nutzungsumfang (z.B. Art und Dauer der Nutzung, Auflagenhöhe etc.) und die Höhe der Vergütung (Pauschalvergütung oder Stundensatz). Etwaige Nebenabreden sind ebenfalls schriftlich festzuhalten.
3.2 Erfüllungsort ist der Sitz von AP.
3.3 Vorarbeiten (z.B. Entwürfe, Konzeptions‐ und Rechercheleistungen) sind vergütungspflichtig, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
1.4 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Gestaltung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
1.5. AP schuldet keine Übertragung von Eigentum an Entwürfen, Reinzeichnungen oder Datenträgern. AP ist nicht verpflichtet, die Originale der Entwürfe und Reinzeichnungen oder von AP erstellte Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Originalen oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann AP eine angemessene Erhöhung der Vergütung und angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Alternativ ist AP berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, im Falle ihres fruchtlosem Ablaufs den Vertrag zu kündigen und sodann ihren bisherigen Arbeitsaufwand anteilig in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber kann AP in diesem Fall nicht entgegenhalten, dass er keine Nutzungsrechte erwirbt.
4.2 Die Ausführung des Gestaltungsauftrags setzt insbesondere voraus, dass der Auftraggeber AP die hierfür erforderlichen Inhalte („Stoffe“ i.S.d. § 644 Abs. 1 BGB ) zur Verfügung stellt. Hierzu können z.B. im Falle der Gestaltung einer Website die Texte, Fotografien, Illustrationen, Vorgaben für das Corporate Design (z.B. Logo), Provider‐ und Programmierleistungen zählen. Es obliegt grundsätzlich, dh vorbehaltlich anderer schriftlicher Anreden (siehe dazu Ziffer 5) dem Auftraggeber, AP die für die Umsetzung des Gestaltungsauftrags erforderlichen Stoffe zur Verfügung zu stellen. Beauftragt der Auftraggeber Dritte mit der Erstellung solcher Stoffe, so kommt das entsprechende Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande und wird nur zwischen ihnen abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn AP den Dritten für die Erbringung der Fremdleistung vorgeschlagen hat.
4.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an AP übergebenen Stoffre berechtigt ist und dass diese Stoffe von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung berechtigt oder sollten die Stoffe nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber AP im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5. Fremdleistungen

5.1 Wünscht der Auftraggeber, das AP Fremdleistungen in Auftrag gibt, so erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AP hierzu auf Anfrage schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2 Soweit im Einzelfall vereinbart wird, dass Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von AP abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, AP im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. AP ist berechtigt, bis zur Freistellung von solchen Ansprüchen Dritter ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
5.3. AP haftet nicht für Rechts‐ oder Sachmängel von Fremdleistungen.
5.4. Die vorstehenden Absätze gelten nicht, soweit sich AP im Einzelfall gemeinsam mit dem Dritten zur Erbringung einer Gesamtleistung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.

6. Produktionsüberwachung

6.1 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an AP, stellt er AP von der Haftung frei.
6.2. Wenn der Auftraggeber eine Produktionsüberwachung (z.B. gegenüber Druckerei o.ä.) wünscht, so ist dieses gesondert zu vereinbaren. AP wird in einem solchen Fall dem Auftraggeber Korrekturabzüge o.ä. zur Verfügung stellen. Mit Genehmigung der Korrekturabzüge durch den Auftraggeber sind Ansprüche gegen AP aus ihrer Verpflichtung zur Produktionsüberwachung ausgeschlossen.

7. Urheberrecht und Urheberbenennung

7.1 Die Arbeiten (Werke und Entwürfe) von AP sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. AP räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte nach Maßgabe des Gestaltungsauftrags ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt.
7.2 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Rechte für unbekannte Nutzungsarten und Bearbeitungsrechte werden nicht eingeräumt. Wiederholte Nutzungen, z.B. in Form von Nachauflagen sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von AP. Über den Umfang der Nutzung steht AP ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung zu.
7.3 Auch wenn ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden, bleibt AP berechtigt, Werke & Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
7.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Nutzung des Werkes AP als Urheberin zu nennen. Bei Verstoß hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

8. Vergütung

8.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug, insbesondere auch ohne Abzug etwaiger Abgaben an die Künstlersozialkasse.
8.2 Die Vergütung ist mit Abnahme des Werkes (§ 640 BGB) zur Zahlung fällig. Wird das Werk in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.
8.3 Bei Zahlungsverzug kann der AP Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
8.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

9. Haftung für Sach‐ und Rechtsmängel

9.1 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des fertig gestellten Werkes schriftlich bei AP geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
9.2 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
9.3 AP haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch AP oder ihre Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere auch für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten oder für Schäden, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
9.4 AP schuldet keine Überprüfung der wettbewerbs‐ oder kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit des Werkes (z.B. durch Markenrecherchen), seiner Bestandteile oder für den Auftraggeber angemeldeter Domains. Derlei Recherchen obliegen allein dem Auftraggeber. Die Haftung von AP für grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann i.S.d. §§ 38 ZPO, 1ff HGB, wird Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand nur für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt.
10.3 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.